SZK Senn, Zygelman & Kneissl GmbH
A-6330 Kufstein, Münchner Straße 21
UID: ATU52010201

Telefon: +43 (0)5372/68166
Fax: +43 (0)5372/68166-30
Email: info@szk.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SZK Senn, Zygelman & Kneissl GmbH

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages sind die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Waren. Für Lieferungen der SZK gelten ausschließlich nachstehende Bestimmungen, deren Inhalt bei der Auftragserteilung bzw mit der Annahme unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen als anerkannt gilt. Andere Bedingungen sind nur im Falle ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Firma SZK zulässig. Die Annahme von Bestellungen aufgrund von Preislisten bedarf einer Bestätigung, die auch durch Fakturierung oder Lieferung als erteilt gilt.

2. PREISE

Alle Preise verstehen sich unverbindlich netto ab Werk, exkl. Verpackung. Preise aufgrund von Angeboten können nur aufrecht erhalten bleiben, wenn die im Angebot angeführten Mengen und Qualitäten unverändert bleiben. Die Preise werden aufgrund der am Tage des Angebotes ausschlaggebenden Kosten kalkuliert. Bei wesentlichen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen, wie Kursänderungen, Änderungen der Frachttarife, höhere Gewalt bei unseren Vorlieferanten etc müssen wir uns eine Anpassung der Preise vorbehalten.

3. LIEFERUNG, VERPACKUNG, GEFAHR

Wenn seitens des Kunden keine besonderen Vorschriften, deren Kosten vom Kunden zu tragen sind, erteilt werden, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch unversichert (auch bei Frankolieferung) und auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus irgendeinem Grund notwendig werden, gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, sofern sie nicht von Vorleistungen des Kunden abhängig sind. Bei Überziehung von zugesagten Lieferterminen durch höhere Gewalt oder andere, nicht von uns grob fahrlässig verschuldete Umstände können keine, wie immer gearteten Ansprüche seitens des Kunden gestellt werden. Die Angabe von voraussichtlichen Lieferterminen erfolgt unverbindlich.Auf Abruf bestellte Waren sind längstens innerhalb von zwölf Monaten vom Datum der Bestellung an abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern, oder den Auftrag zu annullieren und eine Stornogebühr in Höhe von 15 % vom Auftragswert zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

4. RÜCKTRITT, STORNO

Storniert der Kunde die Bestellung oder tritt er vom Vertrag zurück, liegt es im Ermessen von SZK, auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen oder die Stornierung bzw den Rücktritt zu akzeptieren. Im letztgenannten Fall ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, eine Stornogebühr von 15 % vom Auftragswert zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt ebenfalls vorbehalten.

5. LIEFERUNG VON SONDERANFERTIGUNGEN

Aus fabrikationstechnischen Gründen behalten wir uns bei Sonderanfertigungen eine Über- bzw Unterlieferung von 10 % der bestellten Menge vor. Bei Sonderanfertigungen gelten ausschließlich Preise von Angeboten bzw nach Ergebnis.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechsel- oder Scheckzahlungen bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels bzw. Schecks, unser Eigentum. Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Die Ware bleibt auch nach einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung bzw. Einbau unser Eigentum. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonstwie zu überlassen. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Käufer dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Käufers. Bei Pfändungen derselben sind wir sofort zu verständigen. Angebrachte Eigentumsschilder dürfen bis zur restlosen Bezahlung nicht entfernt werden. Die Forderungen des Käufers gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten und ist der Käufer verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.

7. ZAHLUNG

Unsere Zahlungskonditionen verstehen sich 10 Tage netto ohne Abzug, gerechnet ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf von 10 Tagen sind wir berechtigt, 12 % Verzugszinsen zu verrechnen. Grundsätzlich wird nur in € verrechnet. Die Annahme von Akzepten oder Schecks steht ausschließlich in unserem freien Ermessen und erfolgt stets nur zahlungshalber. Sämtliche Spesen bzw Zinsen in diesem Zusammenhang trägt der Kunde. Gegenforderungen sind nicht kompensabel und können mit unseren Forderungen nicht gegenverrechnet werden.

8. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ

Wir leisten während der Dauer von sechs Monaten ab Übergabe volle Gewähr, daß die gelieferten Waren frei von Herstellungs- bzw Materialfehlern sind. Es gilt als vereinbart, daß das Recht auf Gewährleistung binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden muß und gilt die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe nicht. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Es bestehen keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, wenn allfällige Mängel nicht unverzüglich nach deren Erkennbarkeit schriftlich reklamiert werden, wenn SZK über die betrieblichen Rahmen- und Einsatzbedingungen der Ware falsch oder unvollständig informiert wurde, wenn dieselben nachträglich verändert werden oder wenn der Besteller ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den von uns gelieferten Gegenständen vornimmt. Bei berechtigter Reklamation werden nach unserer Wahl entweder die Mängel beseitigt oder wird ersatzweise mangelfreie Ware geliefert. Weitere Verbindlichkeiten aus dem Titel der Gewährleistung, soferne sie nicht unter das Produkthaftungsgesetz fallen, bestehen keine. Dies gilt auch für Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden, Gewinnentgang sowie Personen- oder Sachschäden und Schäden, die durch Weitergabe an Dritte entstehen. Ansprüche auf Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen.

9. URHEBERSCHUTZ-, PATENT-, MUSTER- UND MARKENRECHTE

Pläne, Zeichnungen, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte udgl. unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Wettbewerb usw. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung unsererseits nicht verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

10. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns geschlossenen oder angebahnten Verträgen ist Kufstein. Für alle Streitigkeiten wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kufstein vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden findet die österreichische Rechtsordnung Anwendung.